-Fur die Zukunft ist es Sache des Gesetzgebers, die allgemeinen Grundsatze der Verlustverrechnung nach 2 Abs. 3 und 10d EStG zu uberprufen und die Regelung des 22 Nr. 3 EStG gleichheitsgerecht auf diese Grundsatze abzustimmen.- Diese Prufungsaufforderung erging in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG v. 30.09.1998, 2 BvR 1818/91), in welchem das Gericht den volligen Ausschluss der Verlustverrechnung im Einkommensteuerrecht als verfassungswidrig bewertete. Durch diesen Auftrag wird der ebenso zentrale wie umstrittene Komplex der Verlustbehandlung auf die Reformbuhne ins...
-Fur die Zukunft ist es Sache des Gesetzgebers, die allgemeinen Grundsatze der Verlustverrechnung nach 2 Abs. 3 und 10d EStG zu uberprufen und die Reg...