Im Gegensatz zum Strafrecht hat das Zivilrecht dem Phanomen des Insiderhandels bislang eine eher stiefmutterliche Behandlung zuteil werden lassen. Dies mag seine Rechtfertigung dort haben, wo es um Schadensersatzanspruche aussenstehender Aktionare geht, die in der Praxis in der Tat keine grosse Bedeutung erlangen durften. Ganz anders ist es jedoch bestellt um die Aktiengesellschaft selbst, deren Rechte durch Insider in einer schadensersatzauslosenden Weise verletzt worden sein konnen. Als verletztes Rechtsgut kommt insbesondere ein informationelles Eigentumsrecht der Aktiengesellschaft an...
Im Gegensatz zum Strafrecht hat das Zivilrecht dem Phanomen des Insiderhandels bislang eine eher stiefmutterliche Behandlung zuteil werden lassen. Die...