Am 1. Januar 1998 ist die bisher umfangreichste Reform des deutschen Schiedsverfahrensrechts in Kraft getreten. Im Zuge der Reform hat der Gesetzgeber die Definition der objektiven Schiedsfahigkeit, die bisher an die Vergleichsfahigkeit des Streitgegenstandes geknupft war, nach Schweizer Vorbild an die Vermogensrechtlichkeit des streitigen Anspruches gebunden, um eine transparentere Regelung der Frage, welche Rechtsstreitigkeiten von Schiedsgerichten entschieden werden konnen, zu schaffen. Schnell wurde den Reformbemuhungen vorgeworfen, die neuen Regelungen zur objektiven Schiedsfahigkeit...
Am 1. Januar 1998 ist die bisher umfangreichste Reform des deutschen Schiedsverfahrensrechts in Kraft getreten. Im Zuge der Reform hat der Gesetzgeber...