Bei der Entscheidung uber die Rechtsform legislativer Wirtschaftslenkung ist der deutsche Gesetzgeber nicht mehr nur an den wirtschaftspolitischen Regelungsgehalt des Grundgesetzes gebunden. Aufgrund der zunehmenden Verzahnung zwischen nationalem Recht und europaischem Gemeinschaftsrecht obliegt ihm vielmehr auch die Beachtung der europarechtlichen Vorgaben. Der Autor untersucht zunachst die Wirtschaftsverfassungen des Grundgesetzes und der Europaischen Vertrage. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass das Grundgesetz in bezug auf die Rechtsform zur Wirtschaftslenkung keineswegs neutral ist. Der...
Bei der Entscheidung uber die Rechtsform legislativer Wirtschaftslenkung ist der deutsche Gesetzgeber nicht mehr nur an den wirtschaftspolitischen Reg...