Die Rechte und Pflichten des Herausgebers von Printerzeugnissen finden in der Literatur nur wenig Beachtung. Ein Grund dafur mag die fehlende einheitliche Begriffsdefinition des Herausgebers sein. So ergibt sich aus der Bezeichnung als Herausgeber zunachst weder etwas uber die Funktion, noch uber die Rechtsstellung desjenigen. Die Arbeit unternimmt deshalb im ersten Teil zunachst eine Typisierung der Herausgeber, die den Ausgangspunkt bildet fur die Untersuchung der Rechte und Pflichten des Herausgebers im inneren Rechte- und Pflichtenkreis eines Presseunternehmens. Die Hauptfigur des inneren...
Die Rechte und Pflichten des Herausgebers von Printerzeugnissen finden in der Literatur nur wenig Beachtung. Ein Grund dafur mag die fehlende einheitl...