Nachdem die Rechtsfigur der actio libera in causa in den letzten Jahrzehnten zunehmend in die Diskussion geraten war, anderte sich 1996 die Rechtsprechung: Der 4. Senat des BGH setzte gewissermassen einen Paukenschlag, indem er ausfuhrte, dass jedenfalls bei Delikten wie 315c, 316 StGB und 21 StVG die Grundsatze der a.l.i.c. nicht anwendbar seien. Die so entstandene Rechtslage ist Gegenstand dieser Untersuchung. Nach einer kurzen Darstellung der geschichtlichen Entwicklung wird neben dem bisherigen Diskussionsstand zur vorsatzlichen und fahrlassigen a.l.i.c. die Entscheidung des BGH...
Nachdem die Rechtsfigur der actio libera in causa in den letzten Jahrzehnten zunehmend in die Diskussion geraten war, anderte sich 1996 die Rechtsprec...