Das heutige Wucherverbot der 138 II BGB, 291 StGB ist das Ergebnis einer fur das 19. Jahrhundert exemplarischen Normenentwicklung. Dabei bildete die Zins-Wucher-Gesetzgebung den wesentlichen Ausgangspunkt fur die modernen Individualwucherbestimmungen. Vor allem jene Gesetzgebung und deren Veranderung in diesem Jahrhundert zeigt beispielhaft, wie sehr neue wirtschaftspolitische -Dogmen-, allgemeinwirtschaftliche und gesellschaftliche Strukturen und die Legislative miteinander verknupft waren. Gegenstand dieser entwicklungsgeschichtlichen Betrachtung ist sowohl die Verdeutlichung der...
Das heutige Wucherverbot der 138 II BGB, 291 StGB ist das Ergebnis einer fur das 19. Jahrhundert exemplarischen Normenentwicklung. Dabei bildete die Z...