Die Arbeit hat das Ziel, die drei von der Themenstellung tangierten Wissenschaftsdisziplinen, die Steuerrechtslehre, die Zivilrechtslehre sowie die Betriebswirtschaftslehre, fur die Auslegung des Begriffes -ordentlicher und gewissenhafter Geschaftsleiter- nutzbar zu machen. Aus dem Schnittbereich der drei genannten Wissenschaftsdisziplinen wird der Begriff des -ordentlichen und gewissenhaften Geschaftsleiters- im Kontext der konzerninternen Preisbildung abgeleitet. Die herkommliche isoliert-juristische Auslegungsmethodik wird widerlegt."
Die Arbeit hat das Ziel, die drei von der Themenstellung tangierten Wissenschaftsdisziplinen, die Steuerrechtslehre, die Zivilrechtslehre sowie die Be...