Am 1. Januar 1998 trat die 6. Novelle des Kreditwesengesetzes in Kraft. Durch sie wurden hauptsachlich die Regelungen der Wertpapierdienstleistungs- und der Kapitaladaquanzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Diese beiden Richtlinien sollen den vorlaufigen Schlusspunkt der in den letzten Jahren durch zahlreiche Anderungen erfolgten Bankrechtsharmonisierung in der EG darstellen. Durch die Verabschiedung der genannten Richtlinien sollte die Wettbewerbsgleichheit zwischen Universalbanken und reinen Wertpapierfirmen hergestellt werden. Diese Arbeit stellt die Entwicklung sowohl des deutschen...
Am 1. Januar 1998 trat die 6. Novelle des Kreditwesengesetzes in Kraft. Durch sie wurden hauptsachlich die Regelungen der Wertpapierdienstleistungs- u...