Die Frage nach dem verfassungsrechtlichen Schutz der dem Bankgeheimnis unterfallenden Daten von Bankkunden ist nach wie vor umstritten. Uberwiegend anerkannt ist nur, dass die dem Bankgeheimnis unterfallenden Daten eines inlandischen Privatkunden dem Schutzbereich des allgemeinen Personlichkeitsrechts der Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG prima facie unterfallen. Umstritten ist bereits, welche tatsachliche Reichweite diesem Schutz in Anbetracht gegenlaufiger, dem staatlichen Interesse dienender, Durchbrechungsnormen zukommt. Anhand eines Prinzipienmodells untersucht die Arbeit die...
Die Frage nach dem verfassungsrechtlichen Schutz der dem Bankgeheimnis unterfallenden Daten von Bankkunden ist nach wie vor umstritten. Uberwiegend an...