Das nordrhein-westfalische Polizeigesetz enthalt im Abschnitt uber die Befugnisse der Polizei neben einer Generalklausel mehrere spezielle Regelungen fur typische Massnahmen der Gefahrenabwehr, die sogenannten Standardmassnahmen. Die Arbeit befasst sich mit der Regelungsstruktur dieser Standardmassnahmen, vor allem mit der Bestimmung ihres Ermachtigungsumfangs. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Polizei durch diese Normen unmittelbar zur Vornahme von Tathandlungen ermachtigt wird oder vergleichbar mit der polizeirechtlichen Generalklausel lediglich zum Erlass von Verfugungen, die...
Das nordrhein-westfalische Polizeigesetz enthalt im Abschnitt uber die Befugnisse der Polizei neben einer Generalklausel mehrere spezielle Regelungen ...