Die Schaffung des Gemeinschaftsmarkenrechts eroffnet den Unternehmen eine neue und zusatzliche Moglichkeit fur einen Schutzerwerb an besonderen Kennzeichen in Europa. Eine Integration dieses landerubergreifend einheitlichen Schutzrechtssystems in die bereits bestehenden internationalen Schutzrechtssysteme des Madrider Markenabkommens sowie des Madrider Protokolls schafft neue Moglichkeiten bei der Verfolgung von Schutzrechtsstrategien im Bereich des Kennzeichnungsrechtes. Die rechtlichen Voraussetzungen fur den Einsatz besonderer Kennzeichen bei der Vermarktung von Waren und Dienstleistungen...
Die Schaffung des Gemeinschaftsmarkenrechts eroffnet den Unternehmen eine neue und zusatzliche Moglichkeit fur einen Schutzerwerb an besonderen Kennze...