Die Arbeit beschaftigt sich mit Stabilisierungsklauseln, die einen internationalen Vertrag vor Rechtsanderungen schutzen sollen. Als Stabilisierungstechnik wird die kollisionsrechtliche und die materiellrechtliche Rechtswahl untersucht. Das EVU wird zwar als geeignet befunden, intertemporale Normen des Sachrechts zu umgehen, die Moglichkeit einer statischen kollisionsrechtlichen Verweisung wird aber wegen der resultierenden teilweisen Rechtsordnungslosigkeit des Vertrags verneint. Der Verweisungsvorgang bei der materiellrechtlichen Verweisung wird als eigenstandiger Vertrag...
Die Arbeit beschaftigt sich mit Stabilisierungsklauseln, die einen internationalen Vertrag vor Rechtsanderungen schutzen sollen. Als Stabilisierungste...