Mit dem Inkrafttreten des Verbraucherkreditgesetzes am 01.01.1991 wurde die Verbraucherkreditrichtlinie in innerstaatliches Recht umgesetzt und hatte zum Ziel, den Verbraucher vor Gefahren, die bei der Kreditaufnahme auftreten, zu schutzen. Wahrend sich die meisten Arbeiten zu diesem Themenbereich mit der Frage befassen, welche Kreditvertrage von dem Gesetz erfasst werden, wird hier beleuchtet, wer den Schutz des Gesetzes geniesst. Neben den Problematiken, die bei der Mischnutzung der Kredite sowie bei Existenzgrundungsdarlehen auftreten, sind insbesondere die Fragestellungen im Zusammenhang...
Mit dem Inkrafttreten des Verbraucherkreditgesetzes am 01.01.1991 wurde die Verbraucherkreditrichtlinie in innerstaatliches Recht umgesetzt und hatte ...