Vor der Einfuhrung der 35-Stunden-Woche im Jahre 1995 rankte sich die Arbeitszeitdiskussion vor allem um den Umfang der wochentlichen Arbeitszeit. Demgegenuber ist in den letzten Jahren die Frage der Verteilung des vereinbarten Arbeitszeitvolumens und damit die Flexibilisierung der Arbeitszeit in den Vordergrund getreten. Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen geht das Leistungsbestimmungsrecht bezuglich der Lage der Arbeitszeit in erhohtem Masse auf den Arbeitgeber uber. Der Betriebsrat vertritt bei der Abstimmung der unterschiedlichen Interessen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in...
Vor der Einfuhrung der 35-Stunden-Woche im Jahre 1995 rankte sich die Arbeitszeitdiskussion vor allem um den Umfang der wochentlichen Arbeitszeit. Dem...