Nach 611 Abs. 1 HS. 1 BGB ist der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Tritt der Arbeitnehmer vertragswidrig seine Arbeitsstelle gar nicht erst an oder verlasst sie vor ordnungsgemasser Beendigung des Arbeitsverhaltnisses, so stellt sich fur den Arbeitgeber die Frage, welche Mittel ihm die Rechtsordnung zur Durchsetzung seiner Anspruche bereitstellt. Neben Grundfragen und Einzelproblemen der Vollstreckung eines Titels, der zur Arbeitsleistung verurteilt, setzt sich die Arbeit mit der Verurteilung zur Erbringung der Arbeitsleistung im Wege der...
Nach 611 Abs. 1 HS. 1 BGB ist der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Tritt der Arbeitnehmer vertragswid...