Die Arbeit geht von der Frage aus, inwieweit die Verfassungsgerichte der Lander zur Kontrolle der fachgerichtlichen Anwendung von Bundesrecht berufen sind. Nach kritischer Betrachtung der Rechtsprechung beschaftigt sich die Untersuchung mit der grundsatzlichen Abgrenzung der Prufungszustandigkeiten von Bundes- und Landesverfassungsgerichtsbarkeit. Der Verfasser entwickelt die These, dass die bisher angenommene Beschrankung der Landesverfassungsgerichte ausschliesslich auf ihr jeweiliges Landesverfassungsrecht nicht zwingend durch Bundesrecht vorgegeben sei. Es musse vielmehr nur gewahrleistet...
Die Arbeit geht von der Frage aus, inwieweit die Verfassungsgerichte der Lander zur Kontrolle der fachgerichtlichen Anwendung von Bundesrecht berufen ...