Durch die Erweiterung der 239a, 239b StGB auf sogenannte Zwei-Personen-Verhaltnisse (lediglich Tater und Geisel) stellt sich das Problem, dass deren Wortlaut nun auch zahlreiche Falle von Verbrechen umfasst, fur die bereits ein ausdifferenziertes Normsystem existiert. Diese Arbeit untersucht im Rahmen einer teleologischen Interpretation die Struktur der 239a, 239b StGB und deren Verhaltnis zu anderen Delikten. Dabei wird eine einheitliche Interpretation dieser Normen fur deren gesamten Anwendungsbereich aufgezeigt. Die vorhandenen Eingrenzungsvorschlage insbesondere die Entscheidung des...
Durch die Erweiterung der 239a, 239b StGB auf sogenannte Zwei-Personen-Verhaltnisse (lediglich Tater und Geisel) stellt sich das Problem, dass de...