GmbH-Gesellschafter, die sich wirtschaftlich ausserhalb der GmbH, aber auf deren Geschaftsfeld betatigen, geraten in ein Spannungsverhaltnis zur GmbH. Um Manipulationen der Gesellschafter am zu versteuernden Gewinn der GmbH zu verhindern, wird bei Konkurrenzhandlungen der Gewinn mittels des Rechtsinstituts der verdeckten Gewinnausschuttung -korrigiert-, wenn der Gesellschafter Geschafte auf eigene Rechnung tatigt, die der GmbH zuzuordnen waren. Der Autor stellt die Rechtsinstitute der verdeckten Gewinnausschuttung und des zivilrechtlichen Wettbewerbsverbots sowie die zivilrechtliche...
GmbH-Gesellschafter, die sich wirtschaftlich ausserhalb der GmbH, aber auf deren Geschaftsfeld betatigen, geraten in ein Spannungsverhaltnis zur GmbH....