Die ausschliesslichen Kompetenzen der EG gehoren zu den derzeit wohl umstrittensten Fragen im Bereich des institutionellen Gemeinschaftsrechts. Denn obwohl die Anwendung zweier zentraler Bestimmungen des EG-Vertrags, namlich des Subsidiaritatsprinzips (Art. 5 II EG) und der verstarkten Zusammenarbeit (Art. 11 I lit. a EG), eng mit dem Begriff der Exklusivitat verknupft ist, aussert sich das Primarrecht in aller Regel nicht zur Ausschliesslichkeit bzw. Nicht-Ausschliesslichkeit von Gemeinschaftskompetenzen. Auch im Schrifttum steht eine umfassende Klarung der Problematik bisher aus. Diese...
Die ausschliesslichen Kompetenzen der EG gehoren zu den derzeit wohl umstrittensten Fragen im Bereich des institutionellen Gemeinschaftsrechts. Denn o...