Die auf 823 BGB gestutzte Verschuldenshaftung bietet fur einen effizienten Schadensausgleich keinen angemessenen Losungsansatz, da beim Umgang mit lebendem Material angesichts der Komplexitat der Materie in sehr vielen Fallen ein Verschuldensnachweis vermutlich nicht gefuhrt werden kann. Daher hat man versucht, die Schaden, die auf die gezielte Veranderung von Erbmaterial durch gentechnische Methoden zuruckzufuhren sind, entweder durch die Einfuhrung der Verkehrspflichtverletzung oder durch eine Gefahrdungshaftung zu erfassen. Mit dem Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes am 1. Juli 1990...
Die auf 823 BGB gestutzte Verschuldenshaftung bietet fur einen effizienten Schadensausgleich keinen angemessenen Losungsansatz, da beim Umgang mit leb...