Beteiligungskaufe nehmen bis zum dinglichen Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an einer Aktiengesellschaft oft langere Zeit in Anspruch. Dies kann an der Fusionskontrolle oder an Kautelen des Kaufvertrages liegen. Sind Minderheitsaktionare und Glaubiger geschutzt, wenn der Kaufer schon vor dem Ubergang des Aktienpaketes auf die Leitung der Zielgesellschaft einzuwirken vermag? Die Arbeit geht der Frage vor dem Hintergrund einer sich rasch wandelnden Unternehmenslandschaft nach. Die mannigfaltigen Moglichkeiten schuldrechtlicher Abreden zwischen Kaufer und Verkaufer des Aktienpaketes werden...
Beteiligungskaufe nehmen bis zum dinglichen Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an einer Aktiengesellschaft oft langere Zeit in Anspruch. Dies kann an der...