Ziel der Arbeit ist die Prufung des Anwendungsbereiches der Lehre von der Geschaftsgrundlage im Recht der Personengesellschaften. Nach Darlegung der Lehre von der Geschaftsgrundlage, der Kundigung nach 133, 140 HGB, 723, 737 BGB, der erganzenden Vertragsauslegung und der Treuepflicht werden die Moglichkeiten der Vertragsauflosung und -anpassung aufgrund dieser -Rechtsinstitute- voneinander abgegrenzt."
Ziel der Arbeit ist die Prufung des Anwendungsbereiches der Lehre von der Geschaftsgrundlage im Recht der Personengesellschaften. Nach Darlegung der L...