Der Verfasser zeigt mittels der Prozessakten verschiedener Zivilrechtsstreitigkeiten der Jahre 1928 bis 1945, dass auch die Argumentation von Rechtsanwalten und judischen Konsulenten in Zivilprozessen nicht frei von nationalsozialistischer Propaganda war. Die Darstellung ihrer Rechtsansichten weist eine zunehmende Gleichgultigkeit gegenuber der Segregation in der Gesellschaft auf, zu der sie beitrugen, indem sie freiwillig im Laufe der Zeit zunehmend auf eine den Wertewandel berucksichtigende Argumentation zuruckgriffen. Zumeist handelte es sich dabei um die blosse Wiedergabe von...
Der Verfasser zeigt mittels der Prozessakten verschiedener Zivilrechtsstreitigkeiten der Jahre 1928 bis 1945, dass auch die Argumentation von Rechtsan...