Der Verbotsirrtum ist im deutschen Strafrecht zur praktischen Bedeutungslosigkeit verkummert, allenfalls in den Horsalen der Universitaten mag er noch eine theoretische Rolle spielen. Ursachlich hierfur ist die restriktive, den Momentaufnahmen der Rechtsprechung uberlassene Auslegung des Begriffs der -Vermeidbarkeit-. Die Tendenz, das Merkmal der -Erkundigungspflicht- als Faktor der Vermeidbarkeit auf eine zu vernachlassigende Grosse zu reduzieren, ist kennzeichnend fur eine Entwicklung im Strafrecht, welche immer grossere Anforderungen an die Gesetzeskenntnisse des Normunterworfenen...
Der Verbotsirrtum ist im deutschen Strafrecht zur praktischen Bedeutungslosigkeit verkummert, allenfalls in den Horsalen der Universitaten mag er noch...