Unter welchen Voraussetzungen sind Aufwendungen als Anschaffungsnebenkosten zu behandeln? Diese Frage wurde bislang unter Ruckgriff auf das Erfolgsneutralitatsgebot beantwortet. Daran kann indes nicht festgehalten werden. Vielmehr ist das Vorsichtsprinzip zugrundezulegen. Basierend auf diesem Grundsatz stellen Aufwendungen Anschaffungsnebenkosten dar, wenn sie zu einer Werterhohung des angeschafften Wirtschaftsguts fuhren. An diesen Vorgaben hat sich die Abgrenzung zu Herstellungskosten und Betriebsausgaben zu orientieren. Wendet man die dabei gefundenen Ergebnisse auf die Implementierung von...
Unter welchen Voraussetzungen sind Aufwendungen als Anschaffungsnebenkosten zu behandeln? Diese Frage wurde bislang unter Ruckgriff auf das Erfolgsneu...