Angesichts des Arbeitsverhaltnisses als Dauerschuldverhaltnis stellt sich die Anderung von Arbeitsbedingungen als wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Alltags dar. Hierbei kommt den Instrumentarien Direktionsrecht und Anderungskundigung eine entscheidende Bedeutung zu. Gleichwohl bestehen Unsicherheiten, inwiefern der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen kann oder eine Anderungskundigung aussprechen muss. Der Autor untersucht zunachst Funktion und Rechtsnatur von Direktionsrecht und Anderungskundigung im Hinblick auf den Grundsatz der Vertragstreue. In einem weiteren...
Angesichts des Arbeitsverhaltnisses als Dauerschuldverhaltnis stellt sich die Anderung von Arbeitsbedingungen als wesentlicher Bestandteil des betrieb...