Das deutsche Recht gewahrt Arbeitnehmern umfassende Mitbestimmungsrechte am Arbeitsplatz. Wie im Staatswesen ist diese Teilhabe fast ausschliesslich reprasentativ ausgestaltet: Anstelle der Belegschaft uben demokratisch gewahlte Betriebsrate Mitbestimmungsrechte aus. Anders als im Staat fehlen aber jegliche Elemente direkter Demokratie. Wahrend die Staatsburger uber Volksbegehren und Volksentscheid Einfluss nehmen und ihre Burgermeister abwahlen konnen, entscheiden die -Betriebsburger- oft noch nicht einmal selbst, ob eine Betriebsratswahl stattfinden soll. Die Autorin stellt diese Asymmetrie...
Das deutsche Recht gewahrt Arbeitnehmern umfassende Mitbestimmungsrechte am Arbeitsplatz. Wie im Staatswesen ist diese Teilhabe fast ausschliesslich r...