Der zwangsweise Ausschluss eines Personengesellschafters ist nach dem Gesetz nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in seiner Person moglich. Diese Regelung entspricht nicht den Bedurfnissen der gesellschaftsrechtlichen Praxis, so dass sich in Gesellschaftsvertragen vielfach sogenannte Hinauskundigungsklauseln finden lassen. Danach kann der Ausschluss nach dem freien Ermessen der Gesellschaftermehrheit erfolgen. Der BGH sieht solche Klauseln im Grundsatz als sittenwidrig an. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass dieser Rechtsprechung nicht zu folgen ist. Hinauskundigungsklauseln...
Der zwangsweise Ausschluss eines Personengesellschafters ist nach dem Gesetz nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in seiner Person moglich. Diese...