Wer einen Blick in einschlagige Boulevard-Medien wirft, wird erschlagen von Bildern bekannter und unbekannter Personen in ihrem Privatbereich. Unabhangig von einer moralischen oder rechtlichen Bewertung wird hieran eines deutlich: Es scheint ein besonderes Interesse daran zu bestehen, Einblicke in das Privatleben Dritter zu erhalten. Einleitend mit einer Erorterung der historischen Entwicklung des Bildnisschutzes in Deutschland stellt diese Abhandlung den Schutz des Rechts am eigenen Bild vor dem Hintergrund der Einfuhrung des 201a StGB dar. Ziel der Untersuchung ist zu ergrunden, ob...
Wer einen Blick in einschlagige Boulevard-Medien wirft, wird erschlagen von Bildern bekannter und unbekannter Personen in ihrem Privatbereich. Unabhan...