Die Europaische Kommission verfolgt seit Ende der 1990er Jahre in ihrer Wettbewerbspolitik den sogenannten More Economic Approach. Eine Konsequenz dieser Neuorientierung ist eine Ungleichbehandlung bei der Verfolgung wettbewerbsbeeintrachtigender Verhaltensweisen durch Anbieter und Nachfrager, obwohl die kartellrechtlichen Tatbestande fur eine solche Differenzierung keinen Anlass bieten. Diese Arbeit pruft mogliche Rechtfertigungen einer solchen Differenzierung, ihre Vereinbarkeit mit dem bestehenden Rechtssystem, insbesondere auch mit den Europaischen Grundrechten, und wirft einen Blick auf...
Die Europaische Kommission verfolgt seit Ende der 1990er Jahre in ihrer Wettbewerbspolitik den sogenannten More Economic Approach. Eine Konsequenz die...