Das Dokument behandelt die auf der Ebene der Europaischen Union neuartige Norm Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags uber die Europaische Union in der Fassung von Lissabon. Mit jener Norm verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten, einander Beistand zu leisten, wenn mindestens einer von ihnen von einem bewaffneten Angriff betroffen wird. Die Norm nimmt ausdrucklich Bezug auf Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen und steht teleologisch wie historisch in engem Bezug zu den Vereinbarungen uber kollektive Verteidigung im Nordatlantikvertrag und im Vertrag uber die Westeuropaische Union. Der Band...
Das Dokument behandelt die auf der Ebene der Europaischen Union neuartige Norm Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags uber die Europaische Union in der Fass...