Der Erwerb eines Unternehmens unterliegt in Deutschland, Frankreich und England rechtstechnisch jeweils vollig unterschiedlichen Regelungen. Dies gilt unabhangig davon, ob der Erwerb als Share oder Asset Deal strukturiert wird. Die Arbeit stellt in einer vergleichenden Gegenuberstellung die gewahrleistungsrechtlichen Grundstrukturen in den verglichenen Rechtsordnungen dar. Kern der Betrachtung bildet die gewahrleistungsrechtliche Behandlung zweier typischer Fehlergruppen, namlich von fehlerhaften Abschlussangaben und Substratmangeln. Im jeweiligen Zusammenhang wird insbesondere das dem...
Der Erwerb eines Unternehmens unterliegt in Deutschland, Frankreich und England rechtstechnisch jeweils vollig unterschiedlichen Regelungen. Dies gilt...