Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob und inwieweit im Vertragsrecht ausserungsrechtliche Schutzpflichten bestehen, die eine im Vergleich zum Deliktsrecht eigenstandige Haftung ermoglichen. Ausgehend von verfassungs- und deliktsrechtlichen Vorgaben legt sie die Voraussetzungen dar, unter denen 241 Abs. 2 BGB Ehrschutz, Wahrheitsschutz und Diskretion gebietet. Sie kommt unter Berucksichtigung von Erkenntnissen der Mikrookonomie zu dem Ergebnis, dass der deliktsrechtlich sanktionierte Personlichkeits- bzw. Unternehmensschutz automatisch auch als Schutzpflicht iSd. 241 Abs. 2 BGB geschuldet...
Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob und inwieweit im Vertragsrecht ausserungsrechtliche Schutzpflichten bestehen, die eine im Vergleich zum Delikts...