Die Neukonzeption AEntG vom 23.04.2009 hat nicht nur einer Erweiterung des Anwendungsbereichs zur Folge, sondern wirft auch verfassungsrechtliche Fragen auf. Die mogliche Verdrangung ungunstigerer Tarifvertrage durch einen geltungserstreckten Tarifvertrag und die mogliche Bevorzugung eines reprasentativeren Tarifvertrags bei der Auswahl zur Geltungserstreckung konnten einen unverhaltnismassigen Eingriff in die Tarifautonomie nach sich ziehen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Reform unter Berucksichtigung der gegenwartigen rechtlichen und tatsachlichen Voraussetzungen noch...
Die Neukonzeption AEntG vom 23.04.2009 hat nicht nur einer Erweiterung des Anwendungsbereichs zur Folge, sondern wirft auch verfassungsrechtliche Frag...