Durch das zusammenwachsende Europa und die damit einhergehende zunehmende Kooperation auf dem Gebiet der Strafverfolgung hat sich die Gefahr der Mehrfachverfolgung und -bestrafung erhoht. Art. 54 des Schengener Durchfuhrungsubereinkommens gewahrleistet zwar einen staatenubergreifenden ne bis in idem-Schutz. Dessen Umfang hangt aber massgeblich von dem vertretenen Tatbegriffsverstandnis ab. Die Arbeit entwickelt in diesem Zusammenhang ein zweistufiges Gesamtlosungskonzept, mittels dessen ein grosstmoglicher ne bis in idem-Schutz geboten wird. Dazu stellt sie auf der ersten Stufe...
Durch das zusammenwachsende Europa und die damit einhergehende zunehmende Kooperation auf dem Gebiet der Strafverfolgung hat sich die Gefahr der Mehrf...