Kartellrechtswidrige Verhaltensweisen beruhen letztendlich auf individuellem Verhalten von naturlichen Personen. Normadressaten des deutschen und europaischen Kartellrechts sind hingegen allein Unternehmen (im kartellrechtlichen Sinne), deren Trager in der Regel juristische Personen sind. Auf der Grundlage der These, dass fur eine effektive Kartellrechtsdurchsetzung die Verhaltensbeeinflussung der unmittelbar handelnden naturlichen Personen entscheidend ist, untersucht der Autor die Verantwortlichkeit des Vorstandes einer Aktiengesellschaft fur einen Kartellrechtsverstoss seines Unternehmens....
Kartellrechtswidrige Verhaltensweisen beruhen letztendlich auf individuellem Verhalten von naturlichen Personen. Normadressaten des deutschen und euro...