Diese Arbeit untersucht das Deliktsstatut der Verordnung uber das auf ausservertragliche Schuldverhaltnisse anzuwendende Recht (Rom II) zur Vereinheitlichung des Europaischen Internationalen Deliktsrechts. Dabei wird insbesondere die Regelanknupfung in Art. 4 Abs. 1 beschrieben und die Frage erortert, ob die darin vom Verordnungsgeber gewahlte Anknupfung an den Erfolgsort fur die relevanten Falle der reinen Vermogensschadigungen zu kollisionsrechtlich vertretbaren Ergebnissen fuhren kann. Hierzu wird die bisherige EuGH-Rechtsprechung zur gerichtsstandsbegrundeten Erfolgsortbestimmung...
Diese Arbeit untersucht das Deliktsstatut der Verordnung uber das auf ausservertragliche Schuldverhaltnisse anzuwendende Recht (Rom II) zur Vereinheit...