Mit der Einfuhrung des aktienrechtlichen Klagezulassungsverfahrens durch das Gesetz zur Unternehmensintegritat und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) hat die actio pro socio in 148 AktG erstmals eine ausfuhrliche gesetzliche Regelung erfahren, im Aktienrecht bislang indes kaum Bedeutung erlangt. Ganz im Gegensatz dazu steht die praktische Relevanz der actio pro socio im Personengesellschafts- und GmbH-Recht. Rechtliche Grundlagen und prozessuale Einzelheiten des Klagerechts sind dort allerdings bis heute hochst umstritten. Angesichts der detaillierten Regelung des...
Mit der Einfuhrung des aktienrechtlichen Klagezulassungsverfahrens durch das Gesetz zur Unternehmensintegritat und Modernisierung des Anfechtungsrecht...