Zur Gewahrleistung einer moglichst umfassenden Gesundheitsversorgung hat der Gesetzgeber mit der Krankenhausplanung ein staatliches Verteilungssystem etabliert, bei dem die Entscheidung uber die Zulassung eines Krankenhauses zur Teilnahme an der stationaren Krankenversorgung in den Handen der zustandigen Landesbehorden liegt. Der bei dieser Entscheidung nicht oder nicht ausreichend berucksichtigte Krankenhaustrager wird, wenn er sich ungerecht behandelt fuhlt, die Gerichte anrufen. Die Autorin befasst sich mit der praktisch relevanten Frage nach den Rechtsschutzmoglichkeiten eines...
Zur Gewahrleistung einer moglichst umfassenden Gesundheitsversorgung hat der Gesetzgeber mit der Krankenhausplanung ein staatliches Verteilungssystem ...