Mit Einfuhrung der InsO im Jahr 1999 wurde die Haftungsabwicklung des personlich haftenden Gesellschafters gegenuber dem alten Konkursrecht vom Gesetzgeber neu geregelt. Dabei hat dieser mit Hilfe der Regelung des 93 InsO versucht, die Insolvenzmasse uber eine Einverleibung der Gesellschafterhaftung in die Masse und die Abwicklung uber den Insolvenzverwalter aufzustocken. Der Verfasser analysiert die Vorschrift und insbesondere, welche Anspruche gegen die personlich haftenden Gesellschafter der Sperr- und Ermachtigungswirkung des 93 InsO im Einzelnen unterfallen. Weiterhin wird betrachtet, ob...
Mit Einfuhrung der InsO im Jahr 1999 wurde die Haftungsabwicklung des personlich haftenden Gesellschafters gegenuber dem alten Konkursrecht vom Gesetz...