Angesichts dramatischer demographischer Anderungen erlangt die private Altersvorsorge fur die Existenzsicherung im Alter zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig konnen Glaubiger im Wege der Vollstreckung weitgehend unbeschrankt auf die der Eigenvorsorge dienenden Vermogenswerte zugreifen. Insbesondere der vorwiegend auf die private Vorsorge angewiesene Selbststandige muss daher furchten, am Ende seiner Berufstatigkeit ohne ein ausreichendes Vorsorgevermogen dazustehen. Nach einem rechtstatsachlichen Uberblick wird vergleichend mit dem schweizerischen Betreibungsrecht dargestellt, inwieweit das...
Angesichts dramatischer demographischer Anderungen erlangt die private Altersvorsorge fur die Existenzsicherung im Alter zunehmend an Bedeutung. Gleic...