Diese Arbeit beschaftigt sich mit den beiden zentralen Ausgleichsanspruchen des Bundes-Bodenschutzgesetzes: 24 Abs. 2 und 25 BBodSchG. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass 24 Abs. 2 BBodSchG als modifizierter Gesamtschuldnerausgleichsanspruch seinerseits die gesamtschuldnerische Einstandspflicht mehrerer voraussetzt und lediglich den Massstab des 426 Abs. 1 Satz 1 BGB modifiziert. Bei 25 BBodSchG handelt es sich dagegen um einen kodifizierten offentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch, der der Refinanzierung von Sanierungsmassnahmen dient, ohne aber als offentliche Abgabe 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu...
Diese Arbeit beschaftigt sich mit den beiden zentralen Ausgleichsanspruchen des Bundes-Bodenschutzgesetzes: 24 Abs. 2 und 25 BBodSchG. Sie kommt zu de...