Die Untersuchung beschaftigt sich mit der Konzeption des deutschen Berufungsrechts durch die ZPO-Reform von 2002, die darauf abzielte, die zweite Instanz in eine Kontrollinstanz umzuwandeln, sowie mit seiner Gestaltung durch die hochstrichterliche Rechtsprechung in den folgenden Jahren. Es erfolgt ein Vergleich mit der Rechtslage in England und Wales, wo um die Jahrtausendwende ebenfalls eine das Rechtsmittelrecht pragende Reform in Kraft trat. Im Gegensatz zur Rechtslage in Deutschland wurde dort die zweite Instanz schon immer nur als eingeschrankte Kontrollinstanz betrachtet. In der...
Die Untersuchung beschaftigt sich mit der Konzeption des deutschen Berufungsrechts durch die ZPO-Reform von 2002, die darauf abzielte, die zweite Inst...