Untersuchungsgegenstand der Arbeit sind die Regelungen zu Arbeitspflicht ( 41 StVollzG), Entlohnung ( 200 StVollzG) und Sozialversicherung ( 190-193 StVollzG) nach dem Strafvollzugsgesetz. Diese Vorschriften werden anhand der einschlagigen Normen des Grundgesetzes sowie des Volkerrechts einer eingehenden Rechtmassigkeitsprufung unterzogen. Schwerpunktmassig wird der Begriff der -Zwangsarbeit- im Sinne des Art. 12 GG und im Sinne des Volkerrechts beleuchtet."
Untersuchungsgegenstand der Arbeit sind die Regelungen zu Arbeitspflicht ( 41 StVollzG), Entlohnung ( 200 StVollzG) und Sozialversicherung ( 190-193 S...