Der gesetzliche Richter gilt in Deutschland als ein zentrales Organisationsprinzip der Rechtspflege. Von dieser deutschen Sichtweise weicht die rechtliche und tatsachliche Handhabung der Fallzuteilung in anderen europaischen Landern zum Teil erheblich ab. Die Notwendigkeit der Gewahrleistung des Prinzips ist gerade vor dem Hintergrund zunehmender europaischer Integration mittels Analyse der Fallzuteilung in anderen europaischen Staaten, insbesondere in England, auf den Prufstand zu stellen. Die Thematisierung der Hintergrunde fur die abweichende Handhabung in England und die davon ausgehenden...
Der gesetzliche Richter gilt in Deutschland als ein zentrales Organisationsprinzip der Rechtspflege. Von dieser deutschen Sichtweise weicht die rechtl...