Der Gesetzgeber beschrankt sich nicht mehr auf die Idee eines Kernstrafrechts, sondern tragt erkannten (oder vermeintlichen) neuen Gefahrdungslagen durch standige Verscharfung und Ausdehnung des Strafrechts Rechnung. Gleichwohl darf das Strafrecht nicht ungehindert wuchern. Aber was sind die Massstabe fur ein rational begrundetes Strafrecht? Es gibt nicht -die- Legitimationsgrundlage des Strafrechts. In dieser Arbeit werden das strafrechtskritische Potential der Rechtsgutslehre sowie die Verknupfung zwischen Rechtsgutslehre und Deliktsstruktur untersucht. Ebenfalls werden das Verfassungs- und...
Der Gesetzgeber beschrankt sich nicht mehr auf die Idee eines Kernstrafrechts, sondern tragt erkannten (oder vermeintlichen) neuen Gefahrdungslagen du...