Bedingt durch die -Schrottimmobilien- ist die Frage nach der Aufklarungsbedurftigkeit bei der Zahlung von Innenprovisionen, Kick-Backs, Retrozessionen und Ruckvergutungen in den letzten Jahren in den Fokus von Rechtsprechung und Literatur geruckt. Dabei sind von einer solchen Pflicht moglicherweise Verausserer, Initiatoren, Banken, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister betroffen. Unter Berucksichtigung spezialgesetzlicher Bestimmungen, wie z. B. 31 d WpHG, 41 InvG und 2 Abs. 1 Nr. 1 VVG-InfoV wird der Inhalt moglicher Aufklarungspflichten ermittelt. Bei der Analyse der Rechtsprechung...
Bedingt durch die -Schrottimmobilien- ist die Frage nach der Aufklarungsbedurftigkeit bei der Zahlung von Innenprovisionen, Kick-Backs, Retrozessionen...