Der Erbschaftskauf ist im BGB gesondert geregelt. In der Praxis spielt er keine grosse Rolle. Allein dies wirft die Frage auf, ob es uberhaupt Spezialnormen zum Erbschaftskauf bedarf. Die Schuldrechtsreform hat das allgemeine Kaufrecht so geandert, dass der Sinn der Sonderregelung fur das besondere Objekt Erbschaft noch zweifelhafter wurde. Nach 453 BGB n. F. gelten die Vorschriften uber den Kauf von Sachen auch fur sonstige Gegenstande. 453 BGB n. F. erfasst damit neben dem Erbschaftskauf alle moglichen Objekte, und fur das mindestens ebenso komplexe, aber wirtschaftlich weitaus bedeutendere...
Der Erbschaftskauf ist im BGB gesondert geregelt. In der Praxis spielt er keine grosse Rolle. Allein dies wirft die Frage auf, ob es uberhaupt Spezial...