Die Frage, ob die Grundrechte ausschliesslich das Verhaltnis zwischen Staat und Burger pragen, oder auch die Rechtsbeziehungen privater Rechtssubjekte untereinander beeinflussen, hat das juristische Schrifttum bereits vor Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes beschaftigt. Hans Carl Nipperdey war einer der Ersten, die ein sehr weitgehendes Verstandnis von der Wirkung der Grundrechte im Zivil- und insbesondere im Arbeitsrecht vertraten. Die Arbeit untersucht in drei Teilen die Entwicklung dieser als Lehre von der unmittelbaren Drittwirkung der Grundrechte bekannt gewordenen Theorie Nipperdeys....
Die Frage, ob die Grundrechte ausschliesslich das Verhaltnis zwischen Staat und Burger pragen, oder auch die Rechtsbeziehungen privater Rechtssubjekte...